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Wichtiges Urteil zur Grunderwerbsteuer |
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Ein wichtiges Urteil zur Grunderwerbsteuer ist aus Niederschsen zu vermelden. Ein Grundstückskäufer hatte ein unbebautes Grundstück erworben. Einen Monat später wurde ein Bauträger beauftragt, auf dem Grundstück ein Reihenhaus zu errichten. Dieser Bauträger hatte den Käufern das Grunstück vermittelt. Im Rahmen der ständigen BFH-Rechtsprechung erkennen die Finanzämter ein einheitliches Vertragswerk und setzen gegen den Käufer die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtaufwand (Grundstückskaufpreis + Baukosten) fest. Das niedersächsische Finanzgericht hat jedoch anders entschieden und festgestellt, daß künftige Baukosten nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen. Dies gilt schon deshalb, weil die Doppelbelastung von Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer vom Gesetzgeber nicht gewollt ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bundesfinanzhof im Rahmen der Revision hierzu äußern wird. Sollte sich die Rechtsprechung zu einheitlichen Vertragswerken ändern, könnte dies ein positives Signal für den Neubaubereich sein. Niedersächsisches Finanzgericht, AZ VII. (III) 371/92
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