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Vorsicht, volle Grunderwerbsteuer für nichteheliche Lebenspartner |
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Grunderwerbsteuerbefreiungen gibt es nur im Rahmen der Familie. Im Streitfall ging es um den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Kindern, der von seiner Partnerin ein Grundstück erworben hatte und dafür Grunderwerbsteuerbefreiung haben wollte. Die Finanzrichter waren nicht bereit, die gesetzliche Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten auf Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Kindern auszudehnen. Bei der Grunderwerbsteuer als Verkehrssteuer gelte nicht das allgemeine Familienprinzip. Niedersächsische Finanzgericht AZ 7 K (III) 430/96
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