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Besteuerung von Ferienwohnungen |
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Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht (Voraussetzung für die Anerkennung langjähriger Verluste) des Steuerzahlers ausnahmsweise anhand einer Prognose über die Entwicklung der Vermietereinkünfte zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen -ohne daß Vermietungshindernisse gegeben sind- erheblich unterschreitet. Hiervon ist bei einem Unterschreiten von mindestens 25 % auszugehen. (BFH-Urteil v. 26.10.04 AZ: IX R 57/02)
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