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Baupläne + Grunderwerbsteuer |
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Baupläne bzw. erarbeitete Planunterlagen fallen als solche nicht unter den Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes. Ihr Kauf unterliegt deshalb nicht der Grunderwerbsteuer. Das gilt auch dann, wenn wenn Pläne zusammen mit einem Grundstück erworben wurden, das Gegenstand der Planung ist. Grunderwerbsteuerpflicht kann der Kauf der Pläne aber dann auslösen, wenn wegen Unausgewogenheit der Leistung angenommen werden muß, daß der Preis für die Pläne eine verdeckte Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks darstellt, oder wenn die Bauplanung dazu diente, das Grundstück in den (bebauten) Zustand zu versetzen, in dem es von den Vertragschließenden zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht wurde. BFH v. 9.11.99 Az: II R 54/98
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